1. Es gelten die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Verträge werden zwischen Ihnen (Teilnehmer), bzw. Ihrer Organisation (Teilnehmer) und dem IFS-Institut München, Eva Orinsky und Marlene Fellner GBR (Veranstalter) geschlossen.
b) Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
c) Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender und von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten die Buchung bzw. die Vertragsdurchführung vorbehaltlos ausführt.
2. Anmeldung
Ihre Anmeldung bzw. Bewerbung können Sie über das Buchungstool auf unserer Website vornehmen. Die Anmeldung wird durch unsere Anmeldebestätigung per E-Mail rechtsverbindlich.
a) IFS-Basistraining
EU (Deutschland und Österreich):
Ihre Anmeldung ist mit der Einsendung des Bewerbungsbogens und der Zusage (E-Mail mit Anmeldebestätigung) des IFS-Instituts München verbindlich. Mit der Anzahlung von € 200.- ist Ihr Platz gesichert. Die restliche Fortbildungsgebühr ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainings fällig. Bei Ratenzahlung (drei Raten bestehend aus: je € 1.250,-) ist jeweils eine Rate 6 Wochen vor jedem Modul fällig. Bei Ratenzahlung wird ein Mehraufwand von € 150, - berechnet.
Schweiz:
Ihre Anmeldung ist mit der Einsendung des Bewerbungsbogens und der Zusage (E-Mail mit Anmeldebestätigung) des IFS-Instituts München verbindlich. Mit der Anzahlung von CHF 300.- ist Ihr Platz gesichert. Die restliche Fortbildungsgebühr ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainings fällig. Bei Ratenzahlung (drei Raten bestehend aus: je CHF 1.450,-) ist jeweils eine Rate 6 Wochen vor jedem Modul fällig. Bei Ratenzahlung wird ein Mehraufwand von CHF 150, - berechnet.
b) IFS-Aufbauseminare
Die Anmeldung ist verbindlich ab deren Eintreffen und der Bestätigung des IFS-Instituts München. Die Seminargebühr ist entsprechend der Angaben auf Ihrer Rechnung fällig (Regulär: spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn, Frühbucher: bereits bis spätestens 3 Monate vor Seminarbeginn danach wird die reguläre Seminargebühr fällig).
Die Fortbildungsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr.21bb UStG).
3. Wartelistenbedingungen
a) Wartelisteneinträge werden erst geprüft, wenn ein Platz frei ist. Sind die Seminarvoraussetzungen nicht erfüllt, wird der Wartelisteneintrag nicht berücksichtigt.
b) Die Voraussetzungen sind für die Teilnahme am Basistraining ein abgeschlossener Einführungsworkshop beim Lehrteam des IFS-Instituts München, für die Teilnahme am Aufbautraining ein abgeschlossenes Basistraining, für die Teilnahme an der Masterclass ein abgeschlossenes Aufbautraining. Für einzelne Seminar kann es weitere Voraussetzungen geben. Diese sind jeweils angegeben.
c) Ein Wartelisteneintrag ist unverbindlich. Es findet kein Vertragsschluss statt. Wenn Sie sich aus der Warteliste wieder austragen oder den Ihnen angebotenen Wartelistenplatz nicht annehmen, fallen keine Gebühren an.
d) Eintragungen in mehrere Wartelisten desselben Seminars sind zulässig. Allerdings ist für dasselbe Seminar nur eine feste Anmeldung erlaubt. Bieten wir dann einen freien Platz für einen bevorzugten Termin an, ist ein Wechsel von einem festangemeldeten Termin dahin möglich. Beim Basistraining wird die bereits geleistete Anzahlung dann für den neuen Termin verrechnet. Wichtig: Für die Abmeldung des ursprünglichen Basistrainings muss zusätzlich eine Stornierungsanfrage gestellt werden.
e) Mit dem Eintrag in eine Warteliste stimmen Sie neben unseren AGB auch unserer Datenschutzerklärung zu.
4. Leistung
a) Die Teilnahmegebühr gilt pro Person. Sie beinhaltet die Teilnahme an den Seminaren. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Unterbringung/Verpflegung trägt der Weiterbildungsteilnehmer.
b) IFS-Aufbauseminare Frühbucherpreis: Bei einer Anmeldung bis zu drei Monate vor Seminartermin gilt der Frühbucherpreis. Auch die Zahlung ist spätestens drei Monate vor dem Seminartermin fällig. Der Frühbucherpreis gilt nur bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel, also weniger als drei Monate vor Seminartermin, wird die reguläre Seminargebühr fällig, selbst wenn bei Anmeldung und Rechnungstellung der Frühbucherpreis angeben war.
5. Verschwiegenheit und Datenschutz
a) Für die wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem IFS –Institut München, übernimmt der Teilnehmer die Haftung.
b) Die Vertragsparteien verpflichten sich zu absoluter Schweigepflicht nach außen.
c) Personenbezogene Daten: Sie erklären sich mit der elektronischen Speicherung Ihrer Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung und der Verwaltung des IFS-Instituts München gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (z.B. Teilnehmerlisten, Infomails) einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden nicht verkauft, vermietet oder auf andere Weise nutzbar gemacht.
6. Teilnahme und Eigenverantwortung
a) Die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung an Seminaren vom IFS -Institut München, dass sie eigenverantwortlich teilnehmen und, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
b) Es wird keinerlei Haftung für Schäden psychischer, physischer und finanzieller Art übernommen, die der Weiterbildungsteilnehmer während der Veranstaltungen, Seminare, Coachings und Weiterbildungen erleidet.
7. Rücktritt
Bei Rücktritt von Seminaren und Fortbildungen brauchen wir in jedem Fall eine schriftliche Abmeldung von Ihnen, gerne auch per Mail. Für Unterkunft und Verpflegung, gelten die Stornobedingungen und AGB des jeweiligen Seminarhauses.
a) IFS-Basistraining
Bis zu 6 Wochen vor Beginn des 1. Moduls ist ein Rücktritt möglich, wir berechnen fü̈r den entstandenen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Anzahlung. Danach ist, wenn keine geeignete Ersatzperson gefunden wird, die komplette Fortbildungsgebühr fällig. Ein Rücktritt während der Fortbildung ist nicht möglich. Bei Ratenzahlung sind alle Raten Bestandteil des Vertrags. Die drei Termine des gebuchten Basistrainings sind bindend, für einzelne nicht wahrgenommene Veranstaltungsteile erfolgt keine Kostenerstattung. Die Inhalte des Fortbildungsvertrages wurden in einem vorangegangenen, obligatorischen Workshop und/oder im persönlichen Gespräch im Detail besprochen und erläutert.
b) IFS-Aufbauseminare
Bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt möglich, wir berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr von € 50.- (für Seminare, die in 2026 stattfinden) bzw. 100.- (für Seminare, die ab 2027 stattfinden). Danach ist, wenn keine geeignete Ersatzperson gefunden wird, die komplette Seminargebühr fällig.
c) Wir behalten uns einen Trainerwechsel vor, falls der angekündigte Trainer kurzfristig verhindert wäre. Falls Live-Seminare aus Gesundheitsschutzgründen nicht gestattet sind, führen wir unsere Seminare online durch oder verlegen die Termine.
Hinweis zur Seminarversicherung:
Eine “Seminar-Rücktrittsversicherung” oder “Seminarversicherung” funktioniert ähnlich einer “Reise-Rücktrittsversicherung”. Sie kann greifen, wenn Sie an einem Seminar, z.B. wegen Erkrankung, Arbeitsplatzwechsel, Schaden am Eigentum oder Verkehrsmittelverspätung, nicht teilnehmen können. Relevant werden kann eine Seminarversicherung, wenn Sie kurzfristig von der Teilnahme verhindert sind und eine Stornierung oder Umbuchung nicht mehr möglich ist. Abschließen können Sie eine Seminarversicherung bei gängigen Versicherungsanbietern, wie z.B. ERGO, HanseMerkur oder Allianz. Für mehr Informationen und den Abschluss einer Seminarversicherung müssen Sie sich eigenständig an einen Versicherungsanbieter wenden.
8. Absage der Weiterbildung
Sollte die Veranstaltung vom IFS-Institut München abgesagt werden müssen, erhalten Sie hierüber umgehend eine Benachrichtigung. In diesem Fall werden Ihnen bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters: München.
b) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel
a) Bei Unwirksamkeit sowie bei Unklarheit einzelner Bestimmungen oder eines Teiles einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
b) Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unklaren Bestimmung am nächsten kommt.
c) Dasselbe gilt, wenn sich eine Lücke in diesen Bedingungen ergibt.
Stand: 10. März 2026