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AGB

1. Es gelten die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Verträge werden zwischen Ihnen (Teilnehmer), bzw. Ihrer Organisation (Teilnehmer) und dem IFS-Institut München, Eva Orinsky und Marlene Fellner GBR (Veranstalter) geschlossen.

b) Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c) Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender und von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten die Buchung bzw. die Vertragsdurchführung vorbehaltlos ausführt.

d) Das IFS-Institut München ist ein unabhängiges Fortbildungsinstitut. Die Module sind nicht mit dem Angebot (Level 2, Level 3 und Zertifizierung) vom IFS Institute in USA und dessen Partnerinstituten kombinierbar.

2. Anmeldung

Ihre Anmeldung können über das Anmeldeformular bzw. bei Basistrainings über das Bewerbungsformular auf unserer Website vornehmen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung per E-Mail rechtsverbindlich.

a) IFS-Basistraining: Ihre Anmeldung ist verbindlich mit der Einsendung des Bewerbungsbogens und der Zusage des IFS-Instituts München. Mit der Anzahlung von € 100.- ist Ihr Platz gesichert. Die restliche Fortbildungsgebühr ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainings fällig. Bei Ratenzahlung (drei Raten bestehend aus: 1. Rate € 1.100,-, 2. und 3. Rate € 1.200,-) ist jeweils eine Rate 6 Wochen vor jedem Modul fällig. Bei Ratenzahlung wird zudem ein Mehraufwand von € 150,- berechnet.

b) IFS-Aufbauseminare: Die Anmeldung ist verbindlich ab deren Eintreffen und der Bestätigung des IFS-Instituts München. Die Seminargebühr ist entsprechend der Angaben auf Ihrer Rechnung fällig (in der Regel spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn).

Die Fortbildungsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 21bb UStG).

3. Leistung

a) Die Teilnahmegebühr gilt pro Person. Sie beinhaltet die Teilnahme an den Seminaren. Gegebenenfalls anfallende Kosten für die Unterbringung/Verpflegung trägt der Weiterbildungsteilnehmer.

b) Bei IFS-Aufbauseminaren gilt bei einer Anmeldung bis drei Monate vor Seminartermin der Frühbucherpreis, danach die reguläre Seminargebühr.

4. Verschwiegenheit und Datenschutz

a) Für die wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem IFS-Institut München, übernimmt der Teilnehmer die Haftung.

b) Die Vertragsparteien verpflichten sich zu absoluter Schweigepflicht nach außen.

c) Personenbezogene Daten: Sie erklären sich mit der elektronischen Speicherung Ihrer Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung und der Verwaltung des IFS-Instituts München gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (z.B. Teilnehmerlisten, Infomails) einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden nicht verkauft, vermietet oder auf andere Weise nutzbar gemacht.

5. Teilnahme und Eigenverantwortung

a) Die Teilnehmer erklären mit der Anmeldung an Seminaren vom IFS-Institut München, dass sie eigenverantwortlich teilnehmen und dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

b) Es wird keinerlei Haftung für Schäden psychischer, physischer und finanzieller Art übernommen, die der Weiterbildungsteilnehmer während der Veranstaltungen, Seminare, Coachings und Weiterbildungen erleidet.

6. Rücktritt

Bei Rücktritt von Seminaren und Fortbildungen brauchen wir in jedem Fall eine schriftliche Abmeldung von Ihnen, gerne auch per Mail. Für Unterkunft und Verpflegung, gelten die Stornobedingungen und AGB des jeweiligen Seminarhauses.

a) IFS-Basistraining: Bis zu 6 Wochen vor Beginn des 1. Moduls ist ein Rücktritt möglich, wir berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr von € 100.-. Danach ist, wenn keine geeignete Ersatzperson gefunden wird, die komplette Fortbildungsgebühr fällig. Ein Rücktritt während der Fortbildung ist nicht möglich. Bei Ratenzahlung sind alle Raten Bestandteil des Vertrags. Die drei Termine des gebuchten Basistrainings sind bindend, für einzelne nicht wahrgenommene Veranstaltungsteile erfolgt keine Kostenerstattung. Die Inhalte des Fortbildungsvertrages wurden in einem vorangegangenen, obligatorischen Workshop und/oder im persönlichen Gespräch im Detail besprochen und erläutert.

b) IFS-Aufbauseminare: Bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt möglich, wir berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-. Danach ist, wenn keine geeignete Ersatzperson gefunden wird, die komplette Seminargebühr fällig.

c) Wir behalten uns einen Trainerwechsel vor, falls der angekündigte Trainer kurzfristig verhindert wäre. Falls Live-Seminare aus Gesundheitsschutzgründen nicht gestattet sind, führen wir unsere Seminare online durch oder verlegen die Termine.

Hinweis zur Seminarversicherung
Eine “Seminar-Rücktrittsversicherung” oder “Seminarversicherung” funktioniert ähnlich einer “Reise-Rücktrittsversicherung”. Sie kann greifen, wenn Sie an einem Seminar, z.B. wegen Erkrankung, Arbeitsplatzwechsel, Schaden am Eigentum oder Verkehrsmittelverspätung, nicht teilnehmen können.
Abschließen können Sie eine Seminarversicherung bei gängigen Versicherungsanbietern, wie z.B. ERGO, HanseMerkur oder Allianz. Für mehr Informationen und den Abschluss einer Seminarversicherung müssen Sie sich eigenständig an einen Versicherungsanbieter wenden.
Relevant werden kann eine Seminarversicherung, wenn Sie kurzfristig von der Teilnahme verhindert sind und eine Stornierung oder Umbuchung nicht mehr möglich ist.

7. Absage der Weiterbildung

Sollte die Veranstaltung vom IFS-Institut München abgesagt werden müssen, erhalten Sie hierüber umgehend eine Benachrichtigung. In diesem Fall werden Ihnen bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

a) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters: München.

b) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

a) Bei Unwirksamkeit sowie bei Unklarheit einzelner Bestimmungen oder eines Teiles einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

b) Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unklaren Bestimmung am nächsten kommt.

c) Dasselbe gilt, wenn sich eine Lücke in diesen Bedingungen ergibt.

Stand: 12. Dezember 2023

Hier können Sie die AGB herunterladen.